Import von Feuerwaffen

Beim Import von Waffen sind einige Dinge zu beachten. In diesem Artikel wird erklärt, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Waffe im Ausland gesehen haben, die Sie gerne in die Schweiz importieren würden.

Importmarkierung für Feuerwaffen

Seit dem Jahre 2013 müssen Feuerwaffen bei resp. nach der Einfuhr in die Schweiz mit einer Importmarkierungsnummer versehen werden. Bei der Importmarkierungsnummer geht es darum, dass der Ersteinführer der Waffe in die Schweiz einfach nachgewiesen werden kann. Viele Waffenhändler sind autorisiert, eine Importmarkierungsnummer zu vergeben und nur diese dürfen Waffen auch einführen. Die Waffenmarkierungsnummer dient zur Rückverfolgung einer Waffe bis zum Ersteinführer resp. dem Waffenhändler welcher die Markierungsnummer angebracht hat und ist eine Erleichterung bei Abklärungen für die Behörden.

Wenn eine Privatperson eine Waffe aus dem Ausland in die Schweiz einführt, muss derjenige bei einem autorisierten Waffenhändler die Importmarkierungsnummer anbringen lassen. Die Nummer ist nicht zwingend sichtbar anzubringen, muss sich aber auf einem wesentlichen Waffenteil (Verschlussgehäuse, Lauf) befinden. Sie ist so anzubringen, dass Sie nicht einfach entfernbar ist also eingeschlagen, eingraviert oder eingelasert sein.

Die Frist zur Anbringung der Importmarkiernummer beträgt 30 Tage. Feuerwaffen die ohne eine Importmarkierung in die Schweiz eingeführt wurden, werden durch die zuständigen Behörden eingezogen.

Der Waffenhändler welcher die Importmarkierung anbringt ist verpflichtet, die Waffe in seinen Waffenbüchern aufzunehmen und die Markierung bei der Behörde zu melden. Die Zentralstelle Waffen in Bern führt eine Datenbank über die Markierung von Feuerwaffen zur Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen.

 

Wie kann eine im Ausland erworbene Waffe in die Schweiz eingeführt werden?

Bevor Sie eine Waffe oder einen waffenähnlichen Gegenstand erwerben (ob über das Internet oder Kauf vor Ort) sollten Sie sich unbedingt bei der kantonalen Stelle für Waffen erkundigen, ob Sie den Gegenstand auch in die Schweiz einführen dürfen und ob Sie für die Einfuhr eine Bewilligung benötigen.

Handelt es sich beim Gegenstand um eine Feuerwaffe für welche Sie in der Schweiz eine Ausnahmegenehmigung oder einen Waffenerwerbsschein benötigen, ist vor der Gesuchstellung für die Einfuhr ein Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmegenehmigung beim kantonalen Waffenbüro der Kantonspolizei zu beantragen. Handelt es sich beim Gegenstand um eine Feuerwaffe für welche man keine Ausnahmegenehmigung oder keinen Waffenerwerbsschein benötigt (z.B. Jagdwaffe), kann man das Gesuch direkt beim Bundesamt für Polizei fedpol zur Erteilung einer Bewilligung zum nichtgewerbsmässigen Verbringen von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet stellen. Dem Gesuch ist ein Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als 3 Monate) und eine Kopie des gültigen Passes oder der gültigen ID beizulegen.

Der Antrag auf Einfuhr in die Schweiz kann nicht am Zoll gemacht werden. Beachten Sie hierbei, dass wenn Sie bei einer persönlichen Einfuhr am Zoll mit einer erworbenen Waffe stehen und diese ohne gültige Bewilligung einführen wollen, Sie sich möglicherweise bereits strafbar gemacht haben. Beachten Sie auch unbedingt, dass die Ware ordentlich aus dem Erwerberland ausgeführt werden muss.

Waffenfachhändler verlangen vor der Anbringung der Importmarkierung zur Kontrolle die Zollbescheinigung und die Kaufquittung welche belegt, dass die Waffe ordentlich erworben und verzollt wurde. Das Einfuhrdokument wird durch den Zoll gestempelt und “gelöscht”, das heisst an das fedpol zur Eintragung im Waffenregister zugestellt.

Mit uns sicher legal unterwegs

Oft lohnt es sich, einen Waffenhändler für den Import zu beauftragen, da dieser sich mit der Thematik (Gesetzeslage) sehr gut auskennt und den Import speditiv ausführen kann ohne dabei mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Gerne unterstützen wir Sie beim rechtssicheren Waffenerwerb.
Haben Sie eine schöne Waffe gesehen, welche Sie gerne erwerben würden, dürfen Sie uns gerne mit dem Import dieser Waffe beauftragen. Da wir uns täglich mit dem Thema Waffenimport beschäftigen, können wir einen Import für Sie schnell und unkompliziert erledigen. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein Angebot. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Die Firma Birkenast Natur GmbH ist ein autorisierter Waffenhändler welcher über eine Importmarkierungsnummer verfügt. Selbstimportierte Waffen können bei der Firma Birkenast Natur GmbH gegen eine Gebühr von Fr. 200.- offiziell markiert werden.

Sollten Sie Fragen haben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waffen aus dem Ausland dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Patrick Müller

Inhaber Birkenast Natur GmbH

Birkenast Natur GmbH

Ihr Schweizer Waffenshop & Outdoorshop für Jäger und Sportschützen. Kompetenz, Ausbildung und Sicherheit rund um Schusswaffen – seit 2010.

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