Kauf und Verkauf von Waffen

Hier erfahren Sie die wichtigsten Regelungen, welche in der Schweiz und in den Kantonen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Waffen gelten.

Kauf und Verkauf von Waffen

Sowohl der Kauf als auch der Verkauf von Waffen, Munition oder wesentlichen Waffenbestandteilen ist in den Kantonen bzw. in der ganzen Schweiz gesetzlich geregelt. Massgebend sind das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 20. Juni 1997 (Waffengesetz) und die dazugehörige Verordnung, die Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 2. Juli 2008 (Waffenverordnung, WV). Wer gewerbsmässig Waffen kaufen und verkaufen will, braucht hierzu eine Waffenhandelsbewilligung. Die Inhaber einer solchen Bewilligung sind verpflichtet, über Herstellung, Kauf, Verkauf und sonstigen Vertrieb, aber über den Umbau bestehender Waffen, genau Buch zu führen. Den Kauf oder Verkauf müssen die Händler an eine kantonale Behörde melden.

Kauf von Waffen – wir garantieren die Einhaltung aller rechtlichen Voraussetzungen

Als Inhaber einer Bewilligung zum Handeln mit Waffen ist die Birkenast Natur GmbH verpflichtet, stets an alle rechtlichen Vorgaben zu halten. Daher können Sie bei uns sicher sein, dass wir prüfen, dass Sie die korrekte Waffenerwerbsbewilligung besitzen und wir auch prüfen, dass Sie die weiteren Anforderungen einhalten. Deshalb ist je nach Art des Produktes, welches Sie erwerben wollen, die Einreichung eines Strafregisterauszuges, einer Kopie der Identitätskarte oder eines Passes sowie eben eine Erwerbsbewilligung notwendig. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne schauen wir das gemeinsam an und sorgen für den sicheren und legalen Erwerb.

Verkauf von Waffen – sicher bei Profis

Wer seine Waffe legal, also mit einem Erwerbsschein, erworben hat, diese aber nicht mehr länger braucht, tut gut daran, sie an einen anerkannten Händler mit einer Händlerbewilligung zu verkaufen. Dieser weiss genau, wem er was melden muss, verfügt über die notwendigen Bewilligungen und kann Preis und Zustand der Waffe einschätzen.

Gerade dann, wenn Sie im Nachlass einer verstorbenen Person noch eine alte Waffe finden, sollten Sie sich an einen anerkannten Waffenhändler wenden. Dann können Sie sicher sein, dass sämtliche notwendigen Formalien eingehalten werden.

Sicherheit beim Waffenverkauf

Was Profis im Sportverein oder bei der Jagdausbildung minutiös lernen, ist vielleicht nicht allen immer klar. Wenn Sie eine Waffe auf dem Dachboden finden, gehen Sie unbedingt immer davon aus, dass diese geladen ist! Ziehen Sie eine Fachperson bei, um ungewollte Schäden oder gar eine Schussabgabe zu vermeiden. Auch aus diesem ist es sinnvoll, sich umgehend an Fachpersonen zu wenden.

Umfassende Beratung beim Kauf einer Waffe

Die Birkenast Natur GmbH hat jahrelange Erfahrung im Verkauf und Handel mit Waffen aller Art. Bei uns finden Sie die Top-Marken in der Waffenbranche. Wir sind von namhaften Herstellern Vertriebspartner, teilweise gar exklusiv in der Schweiz. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir auch selbst Produkte herstellen. Mit uns haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der Sie auch nach dem Kauf gerne weiterberät und an Ihrer Waffe Service-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten vornehmen kann. Wir haben auch ein umfassendes Sortiment an Waffenzubehör. Sehen Sie sich in unserem Online-Shop um oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort. Wir beraten Sie gerne!

Wir mit unserer langjährigen Erfahrung stehen Ihnen gerne mit Rat und Empfehlungen zur Seite, denn uns ist es wichtig, dass Sie einen perfekten Schuss platzieren können. Hierfür ist die Verbindung der Waffe mit der Optik elementar, wir helfen Ihnen bei der richtigen Auswahl.

Patrick Müller

Inhaber Birkenast Natur GmbH

Birkenast Natur GmbH

Ihr Schweizer Waffenshop & Outdoorshop für Jäger und Sportschützen. Kompetenz, Ausbildung und Sicherheit rund um Schusswaffen – seit 2010.

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